Bestattungsart und Bestattungsort

Üblicherweise findet die Bestattung am Wohnort statt. Auf besonderen Wunsch können Sie allerdings auch einen anderen Friedhof wählen. Dies muss dann von der zuständigen Friedhofsverwaltung genehmigt werden, diese Genehmigung ist aber heutzutage meist nur noch eine Formsache.

Die häufigste Bestattungsart ist immer noch die Erdbestattung. Hier wird direkt nach der Trauerfeier der Sarg zum Grab gebracht und beigesetzt. Man unterscheidet Wahl- und Reihengräber. Reihengräber sind immer einzelne Gräber und werden in Porta Westfalica für 30 Jahre erworben. Nach Ablauf dieser 30 Jahre muss das Grab eingeebnet werden. Wahlgräber können Sie als Einzelgrab, Doppelgrab oder Familiengrab mit mehr als 2 Plätzen erwerben. Wahlgräber werden für 30 Jahre vergeben und können nach Ablauf dieser Zeit wieder neu „gepachtet” werden. Zusätzlich gibt es inzwischen auf vielen Friedhöfen „Rasengräber”. Särge oder Urnen werden in einer Rasenfläche beigesetzt und die Grabstelle wird mit einer flachen und ebenerdig im Boden versenkten Namensplatte gekennzeichnet. Diese Gräber müssen nicht gepflegt werden.

Allen anderen Bestattungsarten geht immer die Feuerbestattung voraus. Meist wird hier eine Trauerfeier abgehalten, wie bei der Erdbestattung auch. Anschließend wird der Sarg mit dem Verstorbenen zum Krematorium gebracht und dort eingeäschert. Nach etwa 7 Tagen ist die Urne mit der Totenasche dann wieder dort, wo die Beisetzung erfolgen soll. Dann ist wieder die Erdbestattung in einem Urnengrab oder dem obengenannten Rasengrab die häufigste Wahl. Zusätzlich besteht seit einigen Jahren in Möllbergen ein anonymes Urnenfeld. Die Urne wird in einer Rasenfläche beigesetzt und der genaue Ort bleibt unbekannt. Für Einwohner Mindens besteht auf dem Südfriedhof eine anonyme Urnenstätte und neuerdings gibt es in Minden auch ein Columbarium. Dort werden die Urnen in ein Wandfach gestellt und dann eingemauert bzw. mit einer Platte verschlossen.

Waldbegräbnisse sind inzwischen auch bekannt. Der Friedwald im Kalletal und der Ruheforst in Bückeburg sind nur zwei Beispiele dafür.

Weiterhin gibt es noch die Seebestattung, dabei wird die Urne auf See beigesetzt. Dies ist inzwischen in allen Weltmeeren möglich. Normalerweise erfolgt die Seebestattung von einem Schiff aus. Neuerdings ist das auf der Nordsee auch aus einem Hubschrauber heraus möglich.

Asche zu verstreuen ist seit einigen Jahren in Minden und Porta Westfalica ebenfalls möglich.

Hier noch ein paar Stichpunkte zur Rechtslage:

Bestattungsart und Bestattungsort

Zunächst einmal bestimmt der Wille des Verstorbenen den Ort und die Art der Beerdigung. Normalerweise werden die Hinterbliebenen den Letzten Willen auch angemessen umsetzen, eine Strafbewehrung durch irgendeine Rechtsvorschrift bei einer Nichtbefolgung des Letzten Willens gibt es aber nicht. Allerdings sind natürlich formgerechte Anordnungen für Angehörige rechtlich bindend, die Bestattung muss in der Art und Weise von statten gehen, wie es sich der Verstorbene gewünscht hat. Der Verstorbene kann die Reihenfolge der für die Bestattung vom Gesetz her zuständigen Personen durch seinen Willen außer Kraft setzen.

Gibt es keine Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen befugt, über die Art und Weise und den Ort der Bestattung zu entscheiden. Der Wille des Ehegatten ist dabei vorrangig dem Willen anderer Verwandter. Danach folgen die Kinder, die Ehegatten der Kinder, die übrigen näheren oder entfernteren Verwandten oder Verlobten. Sind Verwandte gleichen Grades entscheidungsbefugt, so ist normalerweise eine einvernehmliche Lösung erforderlich. Bei unüberbrückbaren Differenzen entscheidet die zuständige Polizeibehörde oder die Ordnungsbehörde oder es muss eine Klärung vor Gerich erfolgen. Für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr obliegt den Erziehungsberechtigten oder Betreuungsberechtigten die Entscheidung.

 

Die Erdbestattung

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

  Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
 

  Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.

  Rasengrab (Erd,-Feuerbestattung)

Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle verantwortlich.
 

  Urnenwände (Feuerbestattung)

Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urne aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Mamorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.

Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert nur ca. 90 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Urne.

Die Seebestattung

Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben.

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